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Bestattungsvorsorge

Sich mit der eigenen Bestattung auseinandersetzen? Es gibt schönere Themen, mit denen man sich beschäftigen möchte. Doch im Bezug auf die Vorsorge der eigenen Bestattung ändert es sich in der Gesellschaft zunehmend.

Immer mehr Menschen interessieren sich für ihre eigene Bestattungsvorsorge und Bestattung. Das hat mehrere Gründe, denn vorzusorgen heißt:

  • Verantwortung zu übernehmen
  • eigene Wünsche zur Bestattung zu äußern
  • Absicherung für die Kosten zu schaffen
  • die Angehörigen entlasten

Welche Möglichkeiten habe ich aber nun, wenn ich mich um meine Bestattung kümmern möchte? Einen Überblick möchte ich Dir in diesem Blogbeitrag geben.

Es gibt 3 Möglichkeiten Bestattungsvorsorge zu betreiben:

  1. eine Bestattungsverfügung aufzusetzen
  2. eine finanzielle Absicherung durchzuführen
  3. einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen

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Bestattungsvorsorge 1

Die Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung – kurz erklärt

Die Bestattungsverfügung ist ein Dokument, in dem die eigenen Bestattungswünsche zu Lebzeiten festgehalten. Sie sollte handschriftlich erstellt werden sowie Datum und Unterschrift enthalten. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, die Bestattungsverfügung notariell beglaubigen zu lassen. Durch die Verfügung sind die Angehörigen bestens über die Wünsche rund um die Beerdigung informiert.

Die Bestattungsverfügung ist elementarer Bestandteil der Bestattungsvorsorge
Die Bestattungsverfügung

Welche Themen zur Bestattung kann ich dort ansprechen?

Es kann ganz individuell entschieden werden, welche Themen in welchem Umfang angesprochen werden – ganz nach den eigenen Wünschen rund um die Bestattung. So kann z.B. ganz ausführlich festgelegt werden, welche Art der Bestattung man sich wünscht oder auf welchem Friedhof man in welche Grabart beigesetzt werden möchte. Darüber hinaus sind folgenden Themen überlegenswert:

  • Soll eine Aufbahrung möglich gemacht werden?
  • Möchtest Du eigene Kleidung oder lieber einen Talar tragen?
  • Beschreibung des Sarges oder der Urne
  • Wie soll der Trauerdruck gestaltet werden? (Trauerkarten/Zeitungsanzeige/Gedenkseite)
  • Gestaltung der Trauerfeier (Ort, Musik, Freie Zeremonie oder religiös begleitet, Bild ja oder nein?, Blumenschmuck)
  • Kaffeetrinken mit der Familie im Anschluss?

Wie Du siehst, ist die Planung einer Bestattung mit vielen Überlegungen verknüpft, wobei Du nicht jeden einzelnen Punkt im Vorfeld festlegen musst. Du kannst so weit vorsorgen, bis wohin Du Dich wohl fühlst.

Weitere Infos zu den verschiedenen Bestattungsarten findest Du hier:
Welche Bestattungsarten und Trauerzeremonien gibt es?

Wie soll die Bestattungsverfügung aufbewahrt werden?

Wichtig ist, dass alle engen Verwandten oder Freunde von der Existenz einer Bestattungsverfügung wissen. Aufbewahrt werden sollte die Verfügung an einem für Angehörige leicht auffindbaren Ort. Am besten erstellt man einen „Bestattungsordner“, in dem alle weiteren wichtigen Unterlagen für den Falle des Todes zusammengestellt worden sind.

Die Absicherung der Bestattungskosten

Um die Bestattungskosten abzusichern ist eine vorausschauende Planung notwendig
Bestattungskosten absichern

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge ist die Bezahlung und Finanzierung eine der wichtigsten Fragen. Die Meisten wollen diese Bürde nicht an ihre Angehörigen weitergeben. Die beiden häufigsten Arten zur Vorsorge für die Kosten sind folgende:

  • mittels einer Sterbegeldversicherung
  • durch eine Einzahlung auf ein Treuhandkonto (nur in Verbindung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag möglich)

Des Weiteren können die Bestattungskosten auch folgendermaßen gedeckt werden:

  • sonstigen Versicherungen (z.B. Lebensversicherungen)
  • Sparbücher mit Sperrvermerk (jedoch nicht mehr zeitgemäß)
  • aus dem Nachlass oder durch Dritte

Im folgenden Abschnitt werde ich die wesentlichen Unterschiede der Sterbegeldversicherung sowie der Treuhandeinzahlung für die Absicherung der Beerdigungskosten aufzeigen.

Die Sterbegeldversicherung

Im Unterschied zu Lebensversicherungen werden Sterbegeldversicherungen extra zum Zwecke der Begleichung der Bestattungskosten abgeschlossen. Somit bedeutet eine Beitragseinstellung nicht die Auszahlung der Versicherungssumme. Sterbegeldversicherungen werden von fast allen Versicherungsgesellschaften angeboten. 
Der Vorteil ist, dass die Versicherungssumme individuell bestimmt werden kann und monatlich nur geringe Kosten entstehen.

Tipp für die Auszahlung

Oft ist das Bezugsrecht im Leistungsfall der Sterbegeldversicherung klar definiert, dennoch dauert die Auszahlung an die Angehörigen bei manchen Versicherungsgesellschaften bis zu mehreren Monaten. (Vor allem, wenn der ursprüngliche Bezugsberechtigte bereits verstorben ist, es mehrere Erben gibt oder die Versicherungspolice fehlt)

Um dies zu beschleunigen, solltest Du darüber nachdenken, ob das Bezugsrecht nicht an ein Bestattungshaus abgetreten wird. Dies hat den Vorteil, dass das Bezugsrecht im Leistungsfall eindeutig geregelt ist, was die Auszahlung in der Regel beschleunigt und dadurch das Geld im Todesfall direkt an den Bestatter ausgeschüttet wird, denn dort laufen normalerweise alle Kostenpunkte zusammen.

Des Weiteren kann im Laufe des Älterwerdens die Situation entstehen, dass ein Heimaufenthalt durch das Sozialamt bezuschusst oder komplett gedeckt werden muss. 
In diesem Fall kann die Versicherungssumme durch den Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags vor der Auflösung geschützt werden. Dazu gibt es definierte Freibeträge.

Die Treuhandeinzahlung

Mithilfe der Einzahlung auf ein Treuhandkonto wird ein vorher festgelegter Betrag an einen Treuhänder oder eine Treuhänderin gezahlt, aus dem später die Bestattungskosten gedeckt werden. Der größte Anbieter ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG als Serviceeinrichtung des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V.

Die Einzahlung ist nur über einen Bestatter möglich, der Mitglied im Bundesverband ist. Es gibt mehrere Vorteile bei dieser finanziellen Absicherung der Bestattung:

  • die Einlage ist unabhängig vom Bestattungsunternehmen durch ein inländisches Kreditinstitut gesichert
  • ab einer Einlage von 5.000€ werden Rücküberführungskosten nach Deutschland übernommen, falls der Todesfall im Ausland eintritt
  • die Höhe der Treuhandeinlage kann variabel eingezahlt werden, ab einem Betrag von 20€/Monat
  • Im Todesfall wird mithilfe der Sterbeurkunde seitens des Bestattungshauses das Geld angefordert und innerhalb 1-2 Wochen ist es ausgezahlt
  • das Geld ist im Falle einer Heimkostenübernahme durch das Sozialamt vor der Auflösung geschützt (im Rahmen eines Vorsorgevertrags)

Bei der Einzahlung auf das Treuhandkonto muss jedoch vorausgeschaut werden, denn zukünftige Entwicklungen der Preise sollten als Puffer mitbedacht werden. Dazu berät Dich Dein Bestattungshaus und im Notfall kann problemlos eine Nachzahlung getätigt werden.

Warum haben die anderen Möglichkeiten mehr Nach- als Vorteile?

Bei z.B. Lebensversicherungen besteht das Problem, dass das Geld irgendwann ausgezahlt wird, wenn es zum Erlebensfall kommt. Somit erhöht sich das Vermögen und die Bestattungskosten werden voraussichtlich aus dem Erbe Deiner Angehörigen getragen. Doch kannst Du erahnen, wie Deine Vermögensverhältnisse zum Todeszeitpunkt strukturiert sind? Vielleicht kommt es in den Jahren zuvor zu einem Heimaufenthalt oder sonstige hohe Kosten im Alter dezimieren es.

Es empfiehlt sich immer, das Geld vorher durch einen Vertrag mit einem Bestattungshaus auf eine Art für die Bestattung zu binden, sodass Du sicher sein kannst, dass Deine Angehörigen die Kosten nicht zu tragen haben, sollten mehr Kosten entstehen, als Erbmasse vorhanden ist.

Die Sparbücher mit Sperrvermerk waren bei früheren Bestattungsvorsorgen mit Instituten ein gern genommenes Mittel. Jedoch muss dabei beachtet werden, dass das Geld direkt beim Bestattungshaus eingezahlt wird. Der Vertrauensvorschuss ist somit gewaltig, denn der Bestatter oder die Bestatterin kann über das Geld verfügen, wenn er oder sie möchte. Außerdem gestaltet sich der Schutz vor einer Auflösung durch das Sozialamt hier schwieriger.

Der Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestatter

Der Abschluss eines Vertrags mit einem Bestattungshaus ist das häufigste Vehikel, um vorzusorgen. Denn er verknüpft in der Regel die Bestattungsverfügung sowie die finanzielle Absicherung miteinander.

Es wird ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen, der die Wünsche und Vorstellungen der Bestattung klar definiert. Der Vorteil ist, dass Du dabei eine Beratung zu allen Themen bekommst, die auf deine Wünsche eingeht und dich unterstützt.

Solltest Du Dich für einen Abschluss entscheiden, haben sich die Bestattungshäuser verschiedenste Möglichkeiten ausgedacht, um Nachfolgende darüber in Kenntnis zu setzen. 
In den meisten Fällen bekommst Du eine Art „Vorsorgecard“ fürs Portemonnaie, welche Du einfach ins Kartenfach stecken kannst. So wird im Falle des Todes sofort klar, welches Bestattungsinstitut der richtige Ansprechpartner ist.

Zudem wird oft aus demselben Grund eine Kopie des Vertrages an z.B. die Heim- oder Pflegeleitung übergeben.

Wichtig ist auch in diesem Fall, dass Angehörige über die Existenz der Bestattungsvorsorge informiert werden und wissen, dass Du eigene Entscheidungen im Bezug auf Deine Beerdigung und Bestattung getroffen hast.

Das Totenfürsorgerecht

Im Rahmen der Bestattungsverfügung sowie des Bestattungsvorsorgevertrags kann auch eine Totenfürsorgeberechtigte oder ein Totenfürsorgeberechtigter bestimmt werden. Dies ist ein Begriff aus dem Bestattungsrecht. Im Grunde beschreibt er die Übertragung der Bestattungsentscheidung auf eine natürliche Person.

Somit kann nach dem Tod ein Freund, eine Freundin, ein Familienmitglied, aber theoretisch auch der Bestatter oder die Bestatterin Deines Vertrauens über die Details Deiner Bestattung entscheiden. (Dabei wird nicht willkürlich oder kostenbasiert entschieden, sondern aufgrund des vorher besprochenen Vorsorgevertrags)

Einige Bestattungshäuser lassen sich das Totenfürsorgerecht übertragen, um zudem rechtlich etwas gegen die Bestattungspflichtigen in der Hand zu haben, falls diese nicht die Wünsche des oder der Verstorbenen so umsetzen möchten, wie im Vorsorgevertrag beschlossen.

Ein weiterer, sinnvoller Grund zur Übertragung kann zudem sein, wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen mehr vorhanden sind. Die Gewichtung der Bestattungspflichtigen und die Personengruppen sind je nach Bundesland unterschiedlich.

Im Grunde sind jedoch immer Lebenspartner und Lebenspartnerinnen oder Ehepartner und Ehepartnerinnen, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern sowie volljährige Enkel genannt. (Dies war z.B. die Gewichtung/Personengruppen nach dem Bestattungsgesetz NRW) Falls Du für Dein Bundesland genauer Bescheid wissen möchtest, frag den Bestatter des Vertrauens oder schaue in dem Bestattungsgesetz Deines Bundeslandes unter „Bestattungspflicht“ nach.

Hast du noch weitere Fragen?

Ich hoffe, dass ich Dir einen kurzen, informativen Abriss über das Thema Bestattungsvorsorge und -Verfügung, sowie der finanziellen Komponenten einer Vorsorge geben konnte.

Abschließend möchte ich festhalten, dass Du mit der Entscheidung für deine Bestattung vorzusorgen, auch nach deinem Tod einen wichtigen Schritt in Richtung Eigenbestimmtheit machst und gleichzeitig Entscheidungen triffst, die für Deine Hinterbliebenen in der emotional sehr belasteten Situation kurz nach dem Tod eine wirkliche Stütze sein werden.

Herzliche Grüße,
Robin Lelgemann

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