Stand: 24.03.2020
Liebe Brautpaare,
das Coronavirus und die daraus resultierende Krankheit COVID 19 und deren Ausbreitung ändern zur Zeit viele Abläufe in unserem Leben.
Uns erreichen zur Zeit natürlich viele Fragen, welche Auswirkungen das Coronavirus auf geplante Hochzeiten und damit verbundene Freie Trauungen hat.
Hier wollen wir Antworten auf die wichtigsten Fragen geben. Natürlich müssen wir diese Antworten immer wieder aktualisieren. Bitte versteht auch, dass unsere Antworten nach bestem Wissen hier geschrieben werden, aber wir aufgrund der schnellen Entwicklung keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antworten übernehmen können.
Alle aktuellen Entwicklungen und empfohlenen Schutzmaßnahmen über die Ausbreitung des Coronavirus findest Du auf der Webseite des Robert Koch Institutes und auf der Seite des Gesundheitsministeriums .
Darf ich eine Freie Trauung trotz Coronavirus in Deutschland veranstalten?
Das kommt aktuell sehr stark auf den Ort, sowie die Gästeanzahl der geplanten Hochzeit an. Generell wurde von Bund und Ländern ein Kontaktverbot erlassen, in den Bundesländern Bayern und Sachsen gelten durch Ausgangsbeschränkungen sogar noch schärfere Maßnahmen.
Für Hochzeiten gelten vereinzelt Ausnahmeregelungen, sodass sie in kleinem Kreise stattfinden dürfen. In den meisten Orten sind sie aktuell aber komplett untersagt – die zuverlässigsten Angaben findet Ihr in den Onlineauftritten euerer Region.
Ist mein Trauredner trotz des Coronavirus verpflichtet die Trauung abzuhalten?
So lange die aktuelle Gesetzgebung keine Hochzeiten verbietet, ist der Freie Redner verpflichtet, seine versprochenen Leistungen zu erbringen.
Muss ich dem Trauredner eine Ausfallgebühr für meine Hochzeit zahlen?
So lange die aktuelle Gesetzgebung Euch als Brautpaar die Trauung nicht ausdrücklich verbietet, müsst Ihr Eurer Traurednerin den Ausfall entsprechend der mit ihr abgesprochenen Vereinbarungen bezahlen.
Was passiert, wenn unsere Traurednerin z.B. wegen Quarantäne ausfällt?
Sollte gerade Euer Freier Redner wegen einer Erkrankung oder der verpflichtenden Quarantäne ausfallen: meldet euch so schnell wie möglich bei uns! Die Agentur Freie Redner kümmert sich für Euch umgehend um Ersatz. Da wir die größte Agentur für Freie Redner in Deutschland und Österreich sind, wird uns das auch kurzfristig gelingen.
Würdet Ihr eine Hochzeit wegen des Coronairus absagen?
Wenn es gesetzlich untersagt ist, besteht keine Frage, dass die Hochzeit nicht stattfinden kann. Wenn es theoretisch erlaubt ist, muss diese Frage jeder für sich beantworten. Wenn man allerdings bedenkt, dass auf den meisten Hochzeiten auch Gäste der Risikogruppen vorhanden sind, wird wohl schnell klar, dass eine Hochzeit zur Zeit keine unbeschwerte Feier sein kann, eventuell mit schwerwiegenden Folgen.
Wer eine Hochzeit und/oder Freie Trauung ab dem 01.05.2020 geplant hat, kann zur Zeit noch auf eine Hochzeit ohne erschwerte Bedingungen hoffen. Die meisten staatlichen Einschränkungen gehen nicht über den 01.05.2020 hinaus. Auch hier will man also abwarten und hofft auf eine Veränderung.
Können wir unsere Hochzeit einfach verschieben?
Auf jeden Fall solltet Ihr versuchen Eure Hochzeit zu verschieben und sie nicht komplett abzusagen. Denn der Grund für Eure Hochzeit ist ja schließlich auch nicht abgesagt. Wichtig ist, dass Ihr Euch mit all Euren Dienstleistern in Verbindung setzt und eine gemeinsame Lösung findet. Die besten Chancen auf freie Termine habt ihr natürlich, wenn Ihr abseits des „Mainstreams“ heiratet, also z.B. an einem Freitag oder im November.
Dürfen Beerdigungen und Trauerfeiern noch stattfinden?
Auch hier gibt es keine pauschale Antwort. Beisetzungen werden natürlich weiterhin durchgeführt, während für die Trauerfeiern unterschiedliche Regelungen gelten. Vielerorts dürfen sie noch im engsten Personenkreis stattfinden, manche Orte (z.B. Dortmund) haben ihre Trauerfeiern aber gänzlich geschlossen. Falls keine Trauerfeier möglich ist, raten wir zu einer Gedenkfeier zu einem späteren Zeitpunkt.
Sollte ich jetzt meine Hochzeit für das Jahr 2021 weiter planen?
Ja unbedingt! Wir alle müssen in diesen Zeiten auch gedanklich wieder nach vorne schauen. Alle Berechnungen gehen davon aus, dass der Höhepunkt der Infektionen noch dieses Jahr erreicht sein wird und die Infektionen wieder rückgängig sein werden.
Hier kannst Du selber die aktuellen Zahlen zu Covid-19 beobachten:
Und bei aller gebotenen Vorsicht ist es für uns wichtig, uns auch mit den schönen Seiten des Lebens zu beschäftigen und uns auf die Zeit nach dem Coronavirus zu freuen.
Vielleicht wissen wir diese dann wieder mehr zu schätzen, als je zuvor.
Martin Lieske
Würdest Du 2020 deine Hochzeit noch feiern? Wie ist Deine Meinung dazu? Nutze gerne unten das Kommentarfeld.
11 Antworten
Ich spreche hier als Traurednerin und bin der Meinung, dass wir die aktuelle Lage selbstverständlich nicht verharmlosen sollten. Aber jedes Paar, dass sich in den kommenden Monaten trauen lassen möchte und eine größere Feier plant, sollte nun auch nicht überstürzt handeln und sofort alles abblasen. Zum Einen sind damit natürlich erhebliche Kosten verbunden. Zum Anderen lässt sich im Moment noch nicht absehen, wie sich die Verbreitung des Coronavirus entwickelt. Im schlimmsten Fall müssen aber natürlich auch wir Trauredner damit rechnen, dass im Sommer nicht alle Trauungen stattfinden können.
Ich spreche hier als Traurednerin und bin der Meinung, dass wir die aktuelle Lage selbstverständlich nicht verharmlosen sollten. Aber jedes Paar, dass sich in den kommenden Monaten trauen lassen möchte und eine größere Feier plant, sollte nun auch nicht überstürzt handeln und sofort alles abblasen. Zum Einen sind damit natürlich erhebliche Kosten verbunden. Zum Anderen lässt sich im Moment noch nicht absehen, wie sich die Verbreitung des Coronavirus entwickelt. Im schlimmsten Fall müssen aber natürlich auch wir Trauredner damit rechnen, dass im Sommer nicht alle Trauungen stattfinden können.
Ich bin momentan völlig aufgelöst, weil nun tatsächlich schon Personen für unsere Hochzeit Ende Mai absagen, weil die Angst vor Corona so groß ist. Uns versetzt das alles in eine unfassbar hilflose Lage, weil nichts greifbar ist und wir auch nicht wissen, was wir tun sollen.
Ich bin auch total verunsichert. Wir heiraten Mitte Mai. Aktuell können wir alle leider nur abwarten. Wir haben überlegt Mitte April eine Mail an alle Gäste zu schicken. Im Prinzip kann nur jeder Gast für sich entscheiden ob er unter den Bedingungen kommen möchte/kann oder nicht.
Bei euch besteht wenigstens noch Hoffnung. Meine Hochzeit soll am 12.04.2020 stattfinden. In einer Woche wird mir der Veranstalter mitteilen, ob die Hochzeit abgesagt werden muss oder nicht. Selbst wenn sie stattfinden sollte, werden die meisten Gäste nicht erscheinen. Wisst ihr, ob der Veranstalter mir meine Anzahlung zurück geben muss, wenn er die Hochzeit absagt?
LG
Ece
Ich kann Eure große Unsicherheit und auch diesen
Frust wegen des Corona Virus und der Trauung so gut verstehen!!
Ich kann mir vorstellen, dass er Dir die Anzahlung
nur zurück geben muss, wenn er ohne triftigen Grund absagt.
Wenn es ihm vom Staat verboten wird Eure Feier zu veranstalten, wird er die Anzahlung
erst einmal beibehalten, sollte diese aber mit Eurer Hochzeit zu einem späteren Zeitpunkt zumindest teilweise verrechnen.
Schau mal in Deinen Vertrag.
Man darf am Ende nicht vergessen, dass ab jetzt viele um Ihr berufliches Überleben kämpfen.
Ein schönen guten Abend! Ich hab da eine frage, unzwar wollten wir am 20.3 heiraten bzw auch die feier machen! Aufgrund der jetzigen Situation darf die Feier nicht stattfinden! Wir haben aber schon ne Anzahlung geleistet!Dadurch das es erst 4 Tage vorher herausgestellt hat, wurde das Geld in Essen und Getränke investiert. Wie sind meine Möglichkeiten das Geld zurück zu bekommen?
Wir wollten uns am 16.05.2020 trauen und anschließend in große Runde feiern. Auf Grund der aktuellen Situationen haben wir uns dazu entschieden, dass wir die Hochzeit um ein Jahr verschieben. Wir hatten einfach zu große Angst, dass die Gäste absagen oder dass das Corona die Hochzeit dominiert und die Gäste nicht ausgelassen feiern. Wir sind nur auf einigen Kosten sitzengeblieben. Das ist noch zu verkraften.
Hallo,
kann mir hier jemand mitteilen, wie es ist, wenn die Hochzeit aufgrund der gesetzlichen Lage nicht stattfinden darf. Hat das Brautpaar dann einen Anspruch auf Rückerstattung aller Anzahlungskosten oder bleibt das Brautpaar auf diesen Kosten sitzen? Wie ist hier die rechtliche Lage?
Lieben Dank vorab!
Wir heiraten Mitte Mai. Laut der neuesten Verordnung vom 18 März, die voraussichtlich bis 15. Juni gültig ist, kann unsere Hochzeitsfeier definitiv nicht stattfinden. Falls wir die Hochzeit stornieren, müssen wir wir laut den AGBs und unseres Vertrages 90 % der zu erwartenden Kosten, umgerechnet circa 8000 € bezahlen. Es könnte natürlich auch sein, dass die Verordnung früher aufgehoben wird und dann kann die Hochzeit ja stattfinden. Für uns ist das natürlich eine unzumutbare Situation. Wir wissen also im Prinzip bis wenige Tage vor unserem Hochzeitstermin nicht definitiv, ob die Feier stattfinden kann. Das ist auch für unsere Gäste und zumutbar. Die Location lässt nicht mit sich handeln. Wir bekommen ja unsere Leistung und die Feier kann stattfinden, wenn es bis dahin erlaubt sein sollte. Wir wollten gern jetzt Sicherheit. Bis kurz vor dem Termin nicht zu wissen, ob die Feier stattfindet, zumal auch unsere kirchliche Trauung ja schon abgesagt wurde, das ist ein unhaltbarer Zustand. Für keine Feier 90 % der Kosten zu zahlen ist natürlich ein Unding. Aber wir sind verunsichert. Kann uns hier rüber jemand Auskunft geben, was wir in dieser Situation tun können?
Hallo liebe Milva,
eine wirklich sehr verzwickte Situation.
Leider können wir Dir da nicht weiter helfen, da wir
keine Rechtsauskunft geben können.
Ich denke, dass es sich bei der Summer lohnt,
einen Anwalt um Rat zu fragen.
Liebe Grüße
Martin
guten Morgen am 25.4.20 soll eine freie Trauung in Berlin stattfinden, nun haben wir die gaste auf 4 beschränkt, sprich ich meine verlobter unser Trauzeuge und meine beste Freundin, muss ich dies nun trotzdem absagen?
guten Morgen am 25.4.20 soll eine freie Trauung in Berlin stattfinden, nun haben wir die gaste auf 4 beschränkt, sprich ich meine verlobter unser Trauzeuge und meine beste Freundin, muss ich dies nun trotzdem absagen?
Ich spreche hier auch als Rednerin. Und ich muss sagen meine Erfahrung hat gezeigt, dass all meine Paare die Hochzeit gern gefeiert hätten. Allerdings ist es so, die meisten wollten bereits nach der ersten Meldung von Corona schnell verschieben und dann, „halt einfach 2021“ feiern.
Diese notgedrungenen Umstände hatten zufolge, dass es das eine Mal viele Tränen gab, aber dann doch oft auch relativ nüchtern entschieden wurde, zu verschieben…. sofern dies denn auch möglich war…..
Es ist schon Wahnsinn, was dieses Virus alles verändert und durcheinander bringt.
Ich wünsche Euch allen „gesund bleiben“ und vor allem DANN eine erst RECHT tolle Hochzeit 😉
Ich spreche hier auch als Rednerin. Und ich muss sagen meine Erfahrung hat gezeigt, dass all meine Paare die Hochzeit gern gefeiert hätten. Allerdings ist es so, die meisten wollten bereits nach der ersten Meldung von Corona schnell verschieben und dann, „halt einfach 2021“ feiern.
Diese notgedrungenen Umstände hatten zufolge, dass es das eine Mal viele Tränen gab, aber dann doch oft auch relativ nüchtern entschieden wurde, zu verschieben…. sofern dies denn auch möglich war…..
Es ist schon Wahnsinn, was dieses Virus alles verändert und durcheinander bringt.
Ich wünsche Euch allen „gesund bleiben“ und vor allem DANN eine erst RECHT tolle Hochzeit 😉
Ich schreibe als freie Trauredner mit folgender Frage und würde mich über eine Antwort sehr freuen:
Aktuelle Situation:
– Mein Brautpaar hätte im Juli 2022 geheiratet.
– Aufgrund einer Coronaerkrankung des Brautpaares wurde 3 Tage vor dem Termin die Trauung abgesagt.
– Laut meinen AGB´s besteht die Möglichkeit einen neuen Termin als Ersatztermin für die freie Trauung zu finden – und die Trauung nachzuholen.
– Neuer Termin – aber in einer anderen, neuen Location – wurde jetzt vom Brautpaar mitgeteilt, der von meiner Seite aus passen würde. Hab das dem Brautpaar mitgeteilt, dieses ist aber noch nicht sicher, ob dieser Termin es auch wirklich sein soll. Will sich in den nächsten Tagen nochmals melden, evtl. mit neuem Terminvorschlag …
Meine Frage:
Wie viele Termine MUSS ich als freier Trauredner als Ersatztermin anbieten bzw. wie oft es ist hinnehmbar neue Termine zu überprüfen … und darauf einzugehen.
Was sind Eure Erfahrungen dazu. Habt Ihr einen Ratschlag?
Danke für Eure Feedbacks.
Schöne Grüße, Alex
Hallo Alex,
sorry, dass wir erst jetzt antworten.
Wir würden künftig in den Vertrag, in den AGB`s mit einarbeiten, wieviel Ersatztermine Du in diesem Fall anbietest.
Dann ist es ein für allemal geklärt.
Grundsätzlich ist das Thema Corona für alle schwierig, daher hilft es an dieser Stelle oft etwas mehr zu kommunizieren, als üblich.
Liebe Grüße
Martin